Hat Dein Kind ein Hörscreening bekommen?
Hast Du eine Folgeuntersuchung machen können, wenn das Hörscreening auffällig war?
Wir vermuten eine größere medizinische Versorgungslücke, als es sich aktuell ermitteln lässt.
Fest steht, dass in der Zeit von Oktober 2024 bis Ende April 2025 keine neuen Familien bei einer von vier hessischen Hör-Frühförderungen angemeldet wurden. So sehr wir uns das wünschen würden, aber das kann nicht sein! Statistisch hochgerechnet fehlen 30 Neuanmeldungen. Wir vermuten eine erheblich höhere Anzahl. Es liegen noch nicht alle Auswertungen vor und zum anderen kommen noch viele Regel- und Kontrolluntersuchungen der Kinder, die bereits eine diagnostizierte Hörschädigung haben, hinzu. Hier gab es in den letzten Monaten viele Meldungen, dass man keine Termine mehr bekommen würde.
Die Empfehlung lautet:
Innerhalb des 1. Monats ein Hörscreening, das einen ersten Hinweis gibt: „ok“ oder „nicht ok“
Innerhalb von 3 Monaten Ermittlung einer genauen Diagnose, wenn das Hörscreening auffällig war.
Bis zum 6. Lebensmonat eine Hörversorgung.
Je früher, umso besser. Wir empfehlen auch die Einführung von Gebärden, um eine frühe Kommunikationsform mit dem Kind aufbauen zu können. Davon profitiert je nach individueller Situation die Lautsprachentwicklung oder auch der Erwerb der Deutschen Gebärdensprache.
Weitere Informationen bietet das zentrale Screeningzentrum für das Neugeborenenhörscreening, das an der Uniklinik Frankfurt angegliedert ist:
Gerne steht die Elternvereinigung den neuen Familien beratend zur Seite.
Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, Quelle: hessenschau.de
Hier geht es zum Textbeitrag des Hessischen Rundfunks