Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen und bedeutet „jemanden bedrängen, Anpöbeln, Fertigmachen“. Damit ist nicht der „kleine“ Konflikt unter Kollegen gemeint, sondern Attacken, die über einen längeren Zeitraum anhalten. Darunter zählt auch mobbing durch Vorgesetzte, z.B. Ausbildungsbefugte, Meister, Berufsschullehrer (Bossing nennt man mobbing durch Vorgesetzte). Die Angriffe sind zumeist vielfältig. Die Personen die mobben (sogenannte Mobber) üben Druck auf ihre Opfer aus und stellen deren Leistungsfähigkeit oder Persönlichkeit in Frage. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht von etwa 1,5 Millionen Betroffenen aus. Mobbingopfer sollten, falls persönliche Gespräche mit dem Angreifer nichts nutzen, von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen. Dieses wird durch das Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat gewährt. Wenn der Arbeitgeber die Beschwerde für zulässig hält, muss er sich der Sache annehmen und für Abhilfe sorgen. Abhilfe durch Abmahnung, Versetzung oder Kündigung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund informiert umfassend über das Thema. www.dgb.de (>Arbeit>Mobbing). Sie können sich auch unter www.mobbing-net.de informieren.
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Eine umfassende Beratung für Menschen mit einer Hörschädigung im Arbeitsleben finden Sie bei den Hessischen Integrationsfachdiensten. Die aktuellen Adressen finden Sie über die Integrationsämter in Hessen:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Integrationsamt, Kölnische Straße 30, 34117 Kassel, Telefon: 05 61 – 1 00 40, Bildtel. 05 61 – 52 14 908, Fax: 05 61 – 10 04 26 50.
Landeswohlfahrtsverband Hessen. Integrationsamt. Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt, Telefon 0 61 51 – 80 10, Fax: 0 61 51 – 80 12 34
Landeswohlfahrtsverband Hessen. Integrationsamt. Frankfurter Straße 44, 65189 Wiesbaden, Telefon: 06 11 – 15 60, Fax: 06 11 – 15 63 49.
Die hessenweite E-Mail-Adresse lautet: kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de
Homepage: www.integrationsamt-hessen.de
Die umgangssprachlich genannten Versorgungsämter, richtig: Ämter für Versorgung und Soziales finden Sie im Internet unter: www.hessen.de. Hier wird, u.A., der Ausweis mit dem Grad der Behinderung ausgestellt.
Die Integrationsfachdienste werden Sie auch über Förderung/Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bei einer Ausbildung im Betrieb am Wohnort informieren.
Es gibt zum Beispiel ausbildungsbegleitende Hilfen für Azubis. Teilnehmen dürfen an den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) alle Azubis, denen der Unterricht in einer Berufsschule Schwierigkeiten bereitet. Über die Teilnahme entscheidet die Berufsberatung der Arbeitsagentur. Gefördert werden nur Azubis, deren Verlauf oder Abschluss der Ausbildung gefährdet sind oder ein Abbruch droht. Die Kosten werden durch die Arbeitsagentur geregelt, dem Betrieb entstehen keine Kosten. Pro Woche sind mindestens drei und höchstens acht Stunden möglich. Die Unterstützung erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr.
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Was erwarten Ausbildungsbetriebe von einem Auszubildenden?
Mitbringen sollten sie fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen. Die grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache ist unverzichtbar in den meisten Ausbildungsberufen. Auszubildende sollten einfache Sachverhalte mündlich (ggf. mit Dolmetscher?) und schriftlich aufnehmen und formulieren. Einfachte Texte sollten fehlerfrei geschrieben werden. Voraussetzung für den Beginn einer betrieblichen Ausbildung (Wohnort) sind auch Fähigkeiten wie z.B.: einfache Rechentechniken, Rechnen mit Dezimalzahlen, Brüchen, Dreisatz, Prozentrechnen. Grundlegendes Wissen über Chemie, Physik und Biologie wird ebenso erwartet. Kenntnise über Computer (IT-Bereich), das Umgehen mit verschiedenen Programmen und ein gutes Allgemeinwissen werden gerne gesehen. Grundkenntnisse in Englisch gehören auch zum Allgemeinwissen!
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Menschen mit Hörschädigung in der Ausbildung
wir werden Ihnen in Kürze Adressen von Berufsbildungszentren in Deutschland zum Ausdrucken anbieten.
Wie können Jugendliche mit einer Hörschädigung eine Ausbildung absolvieren. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Wege auf. Ferner erklären wir was bedeutet BVJ oder BVB?
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Studium Es gibt natürlich auch Menschen (gehörlos oder schwerhörig) die ein Studium aufnehmen. Schon für Hörende ist ein Studium, in der heutigen Zeit, schwierig und anstrengend (finanzielle Nöte, überfüllter Hörsaal, Zeitdruck etc.). Für Menschen mit einer Hörschädigung ist die Absolvierung eines Studium jedoch eine besonders große Leistung. Bis zum Abitur zu gelangen verlangt viel vom Menschen ab (in Deutschland gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten um als Gehörloser ein Abitur erlangen zu können). Danach einen Studiengang zu absolvieren scheitert jedoch sogar manchmal schon am fehlenden Dolmetscher. Die Bezahlung von Dolmetschern sollte mittlerweile zwar gesetzlich geregelt sein, in der Praxis erleben wir aber immer wieder andere Situation.
Nähere Informationen zum Thema Studium können Sie auch bei der LHSA (Landesarbeitsgemeinschaft hör-behinderter Studenten und Absolventen Hessen e.V.) bekommen. Adresse: c/o Andreas Kammerbauer, Hinter der Hochstätte 2B, 65239 Hochheim, Telefon: 0 61 46 – 83 55 37, Fax: 0 61 46 – 83 55 38. E-Mail: Andreas.Kammerbauer@t-online.de. www.bhsa.de
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Rechtsanwältin Judith Hartmann arbeitet in der Kanzlei „Menschen und Rechte“. Anhand eines Eilverfahren wurde bestätigt, dass eine gehörlose Studierende für ihr Studium Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscherleistungen hat obwohl sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Lesen Sie selbst diesen spannenden Text!
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Hier finden Sie eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Studierenden der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik (BSGS)
zu den Anteilen des Gebärdensprachunterrichts in den Studiengängen – Bereich der Hörgeschädigtenpädagogik in Deutschland.
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