Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung können in Hessen entweder allgemeine Schulen oder Förderschulen für Hörgeschädigte besuchen. Für beide Schulformen steht das überregionale Beratungs- und Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören als Ansprechpartner zur Verfügung:
Freiherr-von-Schütz-Schule, c/o Martin Fringes, Frankfurter Straße 15-19, 65520 Bad Camberg, Telefon: 0 64 34 – 93 20, Fax: 0 64 34 – 93 21 01, E-Mail: fvss@freiherr-von-schuetz-schule.de, www.freiherr-von-schuetz-schule.de
Johannes-Vatter-Schule, c/o Manfred Drach, Homburger Straße 20, 61169 Friedberg, Telefon: 0 60 31 – 608 602, Fax: 0 60 31 – 608 620, E-Mail: sekretariat@vatterschule.de, www.vatterschule.de
Schule am Sommerhoffpark (SamS), c/o Intra Schindelmann, Gutleutstraße 295, 60327 Frankfurt am Main, Telefon: 0 69 – 2 42 68 60, Fax: 0 69 – 24 26 86 20, E-Mail: sommerhoffpark-rektorat@t-online.de, www.sommerhoffpark.de
Herrmann-Schafft-Schule, c/o Dietmar Schleicher, Bischofstraße 6, 34576 Homberg, Telefon: 0 56 81 – 77 08 22, Fax: 0 56 81 – 77 08 18, E-Mail: info@hss-homberg.de
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Auf dieser Seite bieten wir Ihnen u.A. Informationen zu den Themen Inklusion, bilingualer Unterricht.
Vereint für gemeinsame Bildung: Konferenz zur Umsetzung von UN-Vorgaben über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Anlässlich einer BMAS-Konferenz zur Umsetzung der Vorgaben des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung speziell im Bereich integrative Bildung erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Artikel 24 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung verlangt von und in Deutschland ein Bildungssystem, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderung eine qualitativ hochwertige Bildung erhalten und gemeinsam mit nicht behinderten Altersgenossen lernen. Praktisch bedeutet dies mittel- und langfristig eine deutliche Reduzierung der Förderschulen, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in Regelklassen sowie die Ausstattung dieser Regelklassen mit geschulten Lehrkräften und Betreuern sowie angemessenen Lehr- und Lernmaterialien.
Das ist die Position des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anlässlich einer von ihm organisierten zweitägigen Konferenz zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention im Bereich integrative Bildung. Deutschland hatte das Übereinkommen unlängst ratifiziert. Es ist damit für Bund, Länder und Kommunen völkerrechtlich verbindlich. An der Tagung in Berlin nahmen neben Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz ca. 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Politik sowie von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen teil. Sie diskutierten Perspektiven und Konsequenzen der Umsetzung des Artikels 24 und entwarfen Schritte der praktischen, dezentralen Verwirklichung von Vorgaben zum inklusiven Lernen.
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen fordert explizit ein integratives bzw. inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen: Im gemeinsamen Leben und Lernen können behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche ihre individuellen Fähigkeiten ausloten, Talente entwickeln, Lebenserfahrungen austauschen und den selbstverständlichen Umgang miteinander lernen. Damit werden bereits in jungen Jahren Chancen für einen Einstieg in die Berufswelt und einen erfolgreichen beruflichen Werdegang geschaffen. Artikel 24 sieht vor, dass die Vorgabe integrativer Bildung schrittweise, im Rahmen des – auch finanziell – Machbaren umgesetzt wird.
Bildung ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Die Schulgesetze aller Bundesländer sehen das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern als eine Möglichkeit vor. Damit entspricht die deutsche Rechtslage im Grundsatz den Anforderungen des Übereinkommens. Jedoch werden aktuell nur knapp 16 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung praktisch integrativ unterrichtet. Und auch, wenn die Umsetzung des Artikels 24 Artikel weitgehend in der Kultushoheit der Länder liegt, ist sie zugleich eine große Herausforderung für Deutschland insgesamt. Bund, Bundesregierung und BMAS wollen und werden unterstützen, wo dies nötig, möglich und gewollt ist – und ohne die Zuständigkeit der Bundesländer in Frage zu stellen.
Die Konferenz versteht sich insofern auch als Startschuss für eine weitere wichtige Etappe des Paradigmenwechsels in der Politik für Menschen mit Behinderungen: hin zu mehr Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmter Teilhabe und Gleichstellung. Die umfassende, flächendeckende Verwirklichung integrativer Bildung soll andere Bausteine dieses Politikwechsels ergänzen: das Sozialgesetzbuch IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsmarktprogramme wie „Initiative job“ und „Job4000“, das Persönliche Budget als Rechtsanspruch und das neue Instrument Unterstützte Beschäftigung. An die Konferenz soll sich ein Nationaler Aktionsplan anschließen. Der Aktionsplan wird eine langfristige Gesamtstrategie zur operativen Umsetzung des Übereinkommens unter Einschluss aller Akteure und Handlungsebenen beschreiben.
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Sollten Sie bilingualen Unterricht für Ihr Kind wünschen, dann können Sie an dieser Stelle eine Vorlage zur Antragstellung herunterladen. Sie füllen diesen Antrag aus und senden diesen an die Schulleitung. Dann warten Sie auf die Reaktion. Wir freuen uns über Rückmeldungen.
antrag-an-schulleitung-bilingualer-unterricht
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Bildungssituation hörgeschädigter Kinder.
(Die Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen e.V. hat diesen Text 2007 zusammengestellt)
In Hessen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beschulung von Kindern mit einer Hörschädigung. Welche Form die Beste ist (Regelschule, Einzelintegration in der Regelschule, Schule für Hörgeschädigte, Förderzentrum Hören) hängt von den Fähigkeiten des einzelnen Kindes ab.
Der Bildungsplan aller Schulen für Hörgeschädigte orientiert sich grundsätzlich an den Richtlinien für allgemein bildende Schulen. Aus Sicht nicht weniger Eltern wird das Bildungsniveau der Regelschulen für die meisten der hörgeschädigten Kinder nicht erreicht. Zum Teil liegt das Niveau weit unter dem der Regelschule. Daran ändert auch ein Abschluss unter den Bedingungen der vergleichenden Prüfungen nichts.
Obwohl Schulträger, Schulleitungen und die meisten Lehrer der Schulen für Hörgeschädigte in den letzten Jahren große Anstrengungen geleistet haben um diese Diskrepanz zwischen dem Bildungsplan und dem Bildungsniveau der jungen Menschen zu verringern sehen Eltern Gründe für dieses z.T. niedrigere Bildungsniveau u.a. in folgenden Punkten:
– trotz Hörgeräte ist ein Wissenserwerb über das Hören nicht möglich,
– Lehrer und Kinder können nicht die Deutsche Gebärdensprache,
– nur die Kinder können die Deutsche Gebärdensprache,
– nur die Lehrer können die Deutsche Gebärdensprache wobei das Kind aber auch nicht über die Deutsche Lautsprache zu erreichen ist,
Bei Klassen, die über mehrere Jahre im Verband zusammen bleiben (Schüler und Lehrer) und zugleich auch über eine gute Kommunikation (sei es in Laut- u. Deutsche Gebärdensprache, nur Lautsprache, nur Deutsche Gebärdensprache) verfügen lässt sich oftmals ein höheres Bildungsniveau, größere soziale Kompetenz der Kinder und damit einen meistens ungestörten Unterricht feststellen. Je nach Bevölkerungsstruktur (Großstadt, ländliche Einzugsgebiete etc.) sind die Probleme an den Schulen unterschiedlich wahrnehmbar.
Die schulische Integration von Kindern mit Hörschädigung als Regelfall ist in Deutschland, aus Sicht vieler Eltern, zum jetzigen Zeitpunkt nicht Realität (und dies gilt auch für 2011 noch!). Die Tendenz dahin nimmt aber zu. Die gesetzlichen Bedingungen, um eine Regelschule auch für hörgeschädigte Kinder zu ermöglichen, bestehen. Die Hürden sind jedoch nicht so leicht zu nehmen. Unter Eltern wird die Diskussion Pro und Kontra Integration/Inklusion kontrovers geführt. Auch hier sehen Eltern, dass nach den praktizierten Integrationsformen nur die individuelle Entscheidung möglich ist und es abzuklären gilt, welche Lösung für das Kind und die Familie passt.
Der Weg in die Integration ist nicht einfach aber oftmals, in Bezug auf den Erwerb von Kompetenzen, sehr lohnend. Stimmen die Bedingungen: Lehrer und Schule können mit der Hörschädigung des Schülers umgehen, gibt es genug Personal, das Kind hat einen Freundeskreis und wird nicht als Exot betrachtet, die Eltern stehen zum Kind und können Unterrichtsinhalte nach- und mit bearbeiten dann kann das hörgeschädigte Kind von der Integration sehr profitieren. Möglich ist die Integration auch als gehörloses Kind mit einem Dolmetscher. Dazu gehört jedoch selbstverständlich, dass eine nicht geringe Zahl an Mitschüler die Deutsche Gebärdensprache lernt. Dieser Prozess sollte schon vor Beginn der Einschulung erfolgt sein ansonsten besteht keine direkte Kommunikationsmöglichkeit für das gehörlose Kind.
Um gehörlose Kinder, die in Deutscher Gebärdensprache kommunizieren, mittels Dolmetscher in einer Regelschule zu integrieren, bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt, von den Eltern unermesslich viel Kraft und Durchhaltevermögen. Verschiedene Modellversuche fanden statt. Soweit die Erlebnisse der Kinder und Eltern veröffentlicht wurden oder ein Gesprächsaustausch stattfand, kann gesagt werden, dass unter den erfahrenen Bedingungen ein solcher Aufwand fraglich erscheint.
Bilinguale Modellversuche gab es und gibt es Deutschlandweit immer wieder. Fast ausschließlich (die Münchner Gehörlosenschule ausgenommen) beruht das Zustandekommen auf dem Engagement von Eltern die sich mit den gängigen Schulmodellen nicht zufrieden geben.
Eltern von hörgeschädigten Kindern können feststellen, dass die verschiedenen Institutionen positive Entwicklungen durchlaufen. Die Technik weist Fortschritte auf und macht für manche Kinder den Erwerb von Lautsprache durch das Hören möglich oder erleichtert den Prozess Die Deutsche Gebärdensprache wurde in Deutschland anerkannt und somit die Rechte für die Anwender verbessert.
Feststellbar ist leider auch, dass die Entwicklung (hin zum Besseren) sehr, sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die Umsetzung von Gesetzen nicht klappt, sinnvolle Aktionen an bürokratischen Hürden und Auflagen scheitern. Schade für das zum Teil große Engagement von Eltern, Lehrern, Erziehern und tragisch für die Kinder und Jugendlichen.
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Wir schreiben das Jahr 2011. Mittlerweile ist die UN-Resolution verabschiedet. Jetzt müssen sich die Schulen, die Eltern und Lehrer mit dem Thema Inklusion auseinandersetzen. Im Anschluß finden Sie die Stellungnahme des Deutschen Gehörlosenbundes zur Inklusion.
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Inklusion für hörbehinderte Kinder umsetzen
Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert: Inklusion für gehörlose und andere hochgradig hörbehinderte Kinder umsetzen – Gesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention anwenden! Im Jahr 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Die BRK spricht sich deutlich für die Einrichtung eines inklusiven Bildungssystems aus. Dies wurde inzwischen in mehreren Bundesländern in den Schulgesetzen berücksichtigt. Dennoch wird die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher im Schulunterricht häufig von Sozialämtern abgelehnt.