Die Elternvereinigung fördert regelmäßig die Erziehung und Bildung hörgeschädigter Kinder. Ihre Tätigkeit wird in einem jährlichen Tätigkeitsbericht dargestellt, in dem auf Einzelheiten der Arbeit eingegangen wird. Finanziell wird diese in den Fällen gefördert, bei denen andere Fördermittel fehlen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Jahr.
Die Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen e.V. ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Limburg-Weilburg vom 07.08.2019 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu folgenden satzungsgemäßen Zwecken verwenden werden:
Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Beträgen bis 200,- Euro genügt dafür der Nachweis der Überweisung an uns zusammen mit dem Text auf dieser Seite. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.
Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.
Bankverbindung:
Kasseler Sparkasse
IBAN: DE33 5205 0353 0011 8365 48
BIC: HELADEF1KAS
Die Krankenkassen fördern unsere Selbsthilfe nach § 20 c SGB V Förderung der Selbsthilfe erfährt die Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen e.V. zurzeit durch folgende Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich. Ohne diese Zuwendungen wäre unsere Arbeit nicht möglich.
• AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
• BKK Landesverband Hessen
• IKK classic
• Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt a.M.
• LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
• Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)